FAQ - FinanzVERWALTUNG

Im ersten Schritt genügen ein Lebenslauf und das Zeugnis des Bayerischen Landespersonalausschusses.

Natürlich! Bewerben Sie sich gerne mit Ihrem Lebenslauf und dem Zeugnis des Bayerischen Landespersonalausschusses per E-Mail an ausbildung@lff.bayern.de

Nein, die Teilnahme am Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses ist zwingende Einstellungsvoraussetzung.

Das strukturierte Interview ist zwingende Einstellungsvoraussetzung für die 3. Qualifikationsebene. Hierbei erhalten Sie Gelegenheit, Ihre Sozialkompetenzen unter Beweis zu stellen.

Das systematisierte Auswahlgespräch ist zwingende Einstellungsvoraussetzung für die 2. Qualifikationsebene. Hierbei erhalten Sie Gelegenheit, Ihre Sozialkompetenz unter Beweis zu stellen.

Der Nachweis erfolgt durch eine Untersuchung beim Gesundheitsamt. Alle weiteren Informationen erhalten Sie im Laufe des Einstellungsverfahrens.

Für eine Ausbildung in der 2. Qualifikationsebene benötigen Sie mindestens den qualifizierenden Abschluss der Haupt- oder Mittelschule.

Für ein Studium in der 3. Qualifikationsebene benötigen Sie mindestens die Fachhochschulreife oder die Hochschulzugangsberechtigung.