﻿WEBVTT

00:00:11.600 --> 00:00:15.200
Das Landesamt für Finanzen
legt großen Wert

00:00:15.240 --> 00:00:20.240
auf die barrierefreie
Nutzbarkeit seines Angebots

00:00:20.280 --> 00:00:24.640
für alle Bürgerinnen und Bürger
sowie Nutzerinnen und Nutzer.

00:00:24.680 --> 00:00:27.400
Als öffentliche Stelle
im Sinne der Richtlinie

00:00:27.440 --> 00:00:36.520
(EU) 2016/2102 sind wir bemüht,

00:00:36.560 --> 00:00:43.920
unsere Internetseiten
und mobilen Anwendungen

00:00:43.960 --> 00:00:53.760
im Einklang mit den Bestimmungen
des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)

00:00:53.800 --> 00:01:01.040
sowie der Barrierefreien-Informations
technik-Verordnung (BITV 2.0)

00:01:01.080 --> 00:01:08.320
zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2016/2102

00:01:08.360 --> 00:01:12.640
barrierefrei zugänglich zu machen.

00:01:12.880 --> 00:01:16.080
Rechtsgrundlage für
die barrierefreie Gestaltung

00:01:16.120 --> 00:01:19.240
ist die Bayerische Digitalverordnung
(BayDiV)

00:01:19.280 --> 00:01:29.240
in Verbindung mit der Barrierefreien-
Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

00:01:29.440 --> 00:01:45.400
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit
gilt für lff-karriere.bayern.de.

00:01:57.400 --> 00:02:03.000
Der Internetauftritt ist mit der
Bayerischen Digitalverordnung

00:02:03.040 --> 00:02:05.480
(BayDiV)
teilweise vereinbar.

00:02:05.520 --> 00:02:11.680
Die Unvereinbarkeiten und/oder
Ausnahme sind nachfolgend aufgeführt.

00:02:11.800 --> 00:02:16.600
Die Prüfung ist durch eine
von dem Landesamt für Finanzen

00:02:16.640 --> 00:02:20.280
vorgenommene Selbstbewertung erfolgt.

00:02:20.400 --> 00:02:22.760
Die Zeitpunkte
der Überprüfung finden Sie

00:02:22.800 --> 00:02:27.880
in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“
in deutscher Schriftsprache.

00:02:27.920 --> 00:02:36.800
Diese finden Sie in
der Fußzeile der Internetseite.

00:02:47.880 --> 00:02:54.960
- Bei mehrmaliger Verwendung
des Mediaplayers auf einer Seite

00:02:55.000 --> 00:03:04.440
haben die Bedienelemente des
Mediaplayers keine eindeutige ID.

00:03:14.240 --> 00:03:17.160
Das Datum hierfür
entnehmen Sie bitte

00:03:17.200 --> 00:03:22.040
der „Erklärung zur Barrierefreiheit“
in deutscher Schriftsprache.

00:03:22.080 --> 00:03:28.880
Diese finden Sie
in der Fußzeile der Internetseite.

00:03:39.480 --> 00:03:44.680
Wenn Sie in unserem
Angebot auf Barrieren stoßen

00:03:44.720 --> 00:03:47.960
oder Kritik
an unserer Umsetzung haben,

00:03:48.000 --> 00:03:50.120
kontaktieren Sie uns bitte!

00:04:05.240 --> 00:04:09.240
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens
haben Sie die Möglichkeit,

00:04:09.280 --> 00:04:13.560
online einen Antrag auf Prüfung
der Einhaltung der Anforderungen

00:04:13.600 --> 00:04:18.760
an die Barrierefreiheit zu stellen.

00:04:18.800 --> 00:04:22.920
Das Antragsformular
können Sie auf der Internetseite

00:04:22.960 --> 00:04:27.960
unter der „Erklärung zur Barrierefreiheit“
in deutscher Schriftsprache herunterladen,

00:04:28.000 --> 00:04:33.360
dort finden Sie auch die
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle.
